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Die Entwicklung der Leuchtdiode LED (englisch: light-emitting diode) beruht auf der bahnbrechenden Entdeckung des deutschen Physikers und Nobelpreisträgers Karl Ferdinand Braun. Er entdeckte um 1850 die Eigenschaft von Kristallen, Strom in einer Richtung gut und in die andere Richtung schlecht zu leiten – die Grundvoraussetzung für die Funktion einer LED-Lampe. 1907 fand der englische Forscher H. J. Round heraus, dass anorganische Stoffe unter Einfluss von Spannung in der Lage sind, Licht abzustrahlen. Zusammen mit Oleg Lossew, der 1921 die Fähigkeit von Kristallen entdeckte, „kaltes Licht“ zu erzeugen, begann die Entwicklung der ersten Leuchtdiode. Die ersten kommerziell vertriebenen LEDs waren rote GaAsP-Lumineszenzdioden der amerikanischen Firma General Electric. In rasantem Tempo wurden LEDs mit anderen Farbtönen auf den Markt gebracht. Parallel dazu konnte die Effektivität der LEDs enorm gesteigert werden. Waren es am Anfang eine Leistung von 0,1 lm/Watt, so sind es heute bereits 160 lm/Watt – und die Entwicklung ist längst noch nicht abgeschlossen.

LED Entwicklung

Es gibt spezielle Röhren die an EVGs betrieben werden können. Allerdings funktionieren diese nur mit bestimmten EVG Typen.

EVGs-Ausbau: Die Lebensdauer von EVGs liegt in der Regel bei ca. 20.000h, d.h. die LED-Röhrenlebensdauer ist selbst bei einem neuen EVG ca. doppelt so hoch. Dies bedeutet, dass die EVGs früher ausfallen als die Röhren. Die Folge ist, die Röhre wird zurückgeschickt, getestet und die Röhre funktioniert also EVG ist defekt. Es muss letzlich doch die Verdrahtung geändert werden. Daher ist es einfacher wenn man von Beginn an die EVGs ausbaut.



Stromsparend?: Eine T5-Röhre mit 1500mm Länge hat eine Nennleistung von 49 W, inklusive Vorschaltgerät 54 W. T8-Röhre mit 1500mm Länge hat eine Nennleistung von 58 W, inklusive Vorschaltgerät 64 W. Die Einsparung der T5-Röhre gegenüber der T8-Röhre liegt also bei lediglich rund 16 %.

Und dann noch die Frage der Temperatur: Alle T5-Lampen unterscheiden sich von den T8-Modellen in einem Punkt: Sie sind für eine Umgebungstemperatur von 35 Grad Celsius optimiert, nicht auf 25 Grad wie bei T8. Wann hat man aber 35°C (in Umgebung der T5-Röhre)?

Die T5-Röhren verbrauchen zwar weniger Strom als T8-Röhren. Eine wirklich lohnende Stromkostenersparnis erreicht man aber nur durch den Einsatz von LED-Lampen. Sie brauchen viel weniger Energie, liefern dafür sogar eine größere Lichtstärke und haben eine erheblich längere Lebensdauer als Leuchtstoffröhren.



Bezeichnung Leuchte Lebensdauer Verbrauch Anzahl Laufzeit täglich Betriebstage im Jahr Verbrauch jährlich
Neon Röhre 1500mm 8.000h 64W (mit KVG) 100 Stück 12h 300 23.040,00kWh
LED-Röhre 1500mm 50.000h 25W 100 Stück 12h 300 9.000,00kWh
Jährliche Einsparung Jährliche Einsparung in EUR*
14.040,00kWh 3.355,56EUR

*Berechnet mit derzeitigem Strompreis von 0,259EUR pro kWh

Dies ist nur eine Beispielsberechnung von reiner Stromkosteneinsparung pro Jahr, ohne Berücksichtigung der Investitionskosten. Wir erstellen Ihnen gerne eine Rentabilitätsberechnung, die den Gegebenheiten Ihres Projektes entspricht.



Die Abkürzung IP steht für International Protection und definiert den Schutzgrad des Gehäuses gegen Berührung, Fremdkörper und Wasser.

Erste Kennziffer Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern Zweite Kennziffer Schutz gegen Wasser
0 nicht geschützt 0 nicht geschützt
1 Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser > 50 mm 1 Schutz gegen senkrecht tropfendes Wasser
2 Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser > 12,5 mm 2 Schutz gegen tropfendes Wasser mit 15° Neigung
3 Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser > als 2,5 mm 3 Schutz gegen Sprühwasser schräg bis 60°
4 Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser > als 1 mm 4 Schutz gegen Spritzwasser
5 staubgeschützt 5 Schutz gegen Strahlwasser
6 staubdicht 6 Schutz gegen starkes Strahlwasser
7 Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen
8 Schutz gegen andauerndes Untertauchen
Eine zusätzlich angegebene Zahl bedeutet die maximale Tauchtiefe in Metern.



Am 6. Juli 2011 hat das Bundeskabinett die UV-Schutzverordnung verabschiedet, die am 25. Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Durch die neuen Regelungen soll der Verbrauchschutz in Solarien weiter erhöht werden. Seit 1. August 2012 dürfen keine Solarien mehr betrieben werden, die ein stärkeres Sonnenbrandrisiko als die Natursonne haben. Solarienbetreiber sind verpflichtet ein Geräte- und Betriebsbuch zu führen, um die lückenlose Wartung aller Bräunungsgeräte zu dokumentieren. Um die qualifizierte Beratung der Kunden zu gewährleisten muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft für den Kontakt und die Beratung des Kunden anwesend sein. Fachkraft ist, wer die Schulung eines akkreditierten Schulungsträgers absolviert hat. Außerdem müssen Kunden über Ausschlusskriterien, maximale Besonnungsdauer etc. informiert werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung


Solarium ist ein Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift - ortsfestes elektrisches Betriebsmittel. Daher ist der Solarium-Betreiber verpflichtet, für eine regelmäßige Wiederholungsprüfung zu sorgen. Die Wiederholungsprüfungen werden von Herstelern der Solar-Geräten empfohlen.



Der sichere Betrieb aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist nur dann zuverlässig und korrekt möglich, wenn der ordnungsgemäße Zustand auf Dauer sichergestellt ist. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) legt Prüffristen und Prüfarten fest.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:ortsfeste elektrische Betriebsmittel, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, stationäre Anlagen, nicht stationäre Anlagen. In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Unfallverhütungsvorschrift sind beispielhaft Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ - TRBS 1201 aufgeführt.Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwortung.


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